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Auch mit der CSRD muss die Story in der Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht auf der Strecke bleiben - Foto: Myriam Jessier on Unsplash

Auch mit der CSRD muss die Story in der Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht auf der Strecke bleiben - Foto: Myriam Jessier on Unsplash

Geschäftsberichte

Nachhaltigkeitskommunikation nach CSRD: Wo bleibt die Story?

Unternehmerische Verantwortung und die Darstellung der Nachhaltigkeitsleistungen von Unternehmen sind zu einem dynamischen Megatrend geworden. Früher eine Nische für Expert:innen und Aktivist:innen, ist das Thema jetzt im Mainstream angekommen. Es beschäftigt Unternehmen, Verbraucher:innen, Politik, Gesellschaft und soziale Bewegungen und wird von einer kritischen Öffentlichkeit genau verfolgt. Politische Initiativen auf nationalen und europäischer Ebene dringen auf Regulierung und umfangreiche Offenlegung der Unternehmen zu ihren Wechselwirkungen mit Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft. Auch Investor:innen, Banken, Unternehmen in der Lieferkette sowie Verbraucher:innen fordern dies ein. Im Radar dieser Anspruchsgruppen reicht für offenlegende Unternehmen immer weniger das Erzählte, sondern es zählt immer mehr das Erreichte – und der Nachweis dazu, bis hin zur Bestätigung durch den Wirtschaftsprüfer. Im Nachhaltigkeitsreporting geht es in Zukunft also noch mehr um Stringenz, Substanz und Transparenz. Und mit den Veränderungen in der Pflichtberichterstattung gibt es auch neue Chancen für eine darüber hinausgehende Kommunikation.


Peter Poppe, Jahrgang 1962, ist seit Oktober 2008 geschäftsführender Gesellschafter von HGB. Poppe hat Politikwissenschaft, Volkswirtschaftslehre und Philosophie studiert. Den Schritt zum Agentur-Unternehmer machte er nach einer Karriere als Journalist, während der er bei großen deutschen Verlagen in leitenden Funktionen in Print, TV und Online auf der Redaktions- und Verlagsseite tätig war, sowie als Kommunikations- und Marketingchef in der Industrie.

 
Vor allem die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU verändert die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in Deutschland grundlegend. Mit der im Dezember 2022 verabschiedeten CSRD und den damit verbundenen European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die im Sommer veröffentlicht wurden, ist der Grundstein für eine verbindliche und einheitliche Berichterstattung innerhalb der EU gelegt. In Deutschland wird dies für zirka 15.000 Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2024 bzw. 2025 verpflichtend sein (siehe Info-Kasten). Das von der EU vorgeschriebene Sustainability Statement muss in den Lagebericht und damit den Geschäftsbericht der Unternehmen integriert werden. Das bedeutet: In dieser Pflichtberichterstattung wird kein Platz mehr für Storytelling sein.

Tendenz zum eigenständigen Nachhaltigkeitsbericht rückläufig

Viele Unternehmen werden daher überlegen, ob ein eigenständiger Nachhaltigkeitsbericht in Zukunft für sie noch sinnvoll ist – und möglicherweise darauf verzichten. Eine Tendenz, die in der vergangenen Berichtssaison schon erkennbar war, wie unsere Analyse der 160 Geschäftsberichte und 89 Nachhaltigkeitsberichte des Geschäftsjahres 2022 aus den drei DAX-Segmenten (DAX40, MDax, SDAX) ergeben hat (zu bestellen per Mail an moin@hgb.de). Im DAX40 ist die Zahl der Unternehmen, die einen eigenständigen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen, seit 2019 von 72 auf aktuell 55 Prozent zurückgegangen. Dagegen hat die Integration der Nichtfinanziellen Erklärung in den Geschäftsbericht deutlich zugenommen. Diese Erklärung, quasi ein Vorläufer des künftig vorgeschriebenen Sustainability Statement, müssen am Kapitalmarkt orientierte Unternehmen, Banken und Versicherungen gemäß NFRD seit 2017 veröffentlichen.
 

Reportingpflichten

Mit der CSRD wird die derzeit geltende Non-financial Reporting Directive (NFRD), die in Deutschland 2017 mit dem CSR-RUG umgesetzt wurde, abgelöst. Die bestehenden Vorgaben zur nichtfinanziellen Berichterstattung werden erheblich erweitert. Folgende Unternehmen sind betroffen:
 
Ab 2025 (für das Berichtsjahr 2024) alle Unternehmen, die bereits nach der NFRD berichten müssen
Ab 2026 (für das Berichtsjahr 2025) alle großen Unternehmen, die zwei der drei folgenden Kriterien
erfüllen: · mehr als 250 Mitarbeiter:innen · mehr als 25 Mio. € Bilanzsumme · mehr als 50 Mio. € Nettoumsatzerlöse
Ab 2027 (für das Berichtsjahr 2026) alle kapitalmarktorientierten kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) mit Ausnahme von Kleinstunternehmen (< 450 T€ Bilanzsumme, < 900 T€ Nettoumsatzerlöse) sowie kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen
Ab 2029 (für das Berichtsjahr 2028) Unternehmen aus Drittländern mit EU- Nettoumsatzerlösen von mehr 150 Mio. €, die mindestens ein Tochterunternehmen oder eine Zweigniederlassung in der EU haben und bestimmte Schwellenwerte überschreiten
 

Vielfältige Chancen jenseits der Pflichtberichterstattung

Doch wo Pflicht ist, ist immer auch Kür. Oder anders gesagt: Für Unternehmen eröffnen sich bei der faktengestützten Kommunikation zu ihren Nachhaltigkeitsleistungen jenseits der Pflicht einige Chancen. Etwa, indem sie begleitend zur Pflichtberichterstattung neue Kommunikationsformate etablieren, mit denen sie in der Interaktion mit wichtigen Anspruchsgruppen ihre Reputation stützen oder verbessern können – für ihre Produkte und Leistungen, als Marke oder als Arbeitgeber.
 

"Für Unternehmen eröffnen sich bei der faktengestützten Kommunikation jenseits der Pflicht einige Chancen. 
(Peter Poppe, geschäftsführender Gesellschafter von HGB)

 
Wir sehen unter anderem folgende, spannende Ansatzpunkte:
 
Transformationsstory kanalübergreifend erzählen. Eine wesentliche Neuerung der oben erwähnten, für die künftige Berichterstattung verpflichtenden ESRS ist die Anforderung, die Unternehmensstrategie vertieft dazustellen und dabei die Wirkungszusammenhänge zwischen Nachhaltigkeits-Handlungsfeldern, Geschäftsmodell bzw. Kerngeschäft der Unternehmen und der damit verbundenen Risiken und Chancen aufzuzeigen. Das ist ein sehr komplexes Thema und berührt im Kern die unternehmerische Transformation zu einem nachhaltigeren Unternehmens- und Geschäftsmodell. Haben Unternehmen ihre Strategie-Hausaufgaben gemacht und das Thema intern gut aufgearbeitet, bietet dies gute Möglichkeiten für eine begleitende Kommunikation. Im Sustainability Statement lassen sich die vielschichtigen Zusammenhänge wahrscheinlich nur kursorisch darstellen. Die ganze Transformationsstory könnte dann auf vielfältige Weise aufbereitet werden. Denkbar wären Beiträge des Top-Managements auf Kanälen wie LinkedIn und eine weitergehende Presse- und Medienarbeit .
 
SDG in Kommunikations- Häppchen verwandeln. Unternehmen kommunizieren gern, welchen Beitrag sie zu den 17 Nachhaltigkeitszielen der UN (SDG) leisten. Diese SDG-Kommunikation wird in der künftigen Pflichtberichterstattung keinen Platz mehr finden. Warum mit dieser Information nicht neue Wege gehen: Mit knackigen Inhalten ("snackable") wird aus dem SDG-Beitrag zum Beispiel eine Employer-Branding-Kampagne auf Instagram und ggf. LinkedIn. Zu jedem SDG könnte es ein kleines Video-Statement eines Mitarbeitenden geben, gepaart mit einer kurzen Wiki-artigen Erklärung und Einordnung der Relevanz für das Unternehmen.
 
Datenbasis kommunikativ nutzen. Die Offenlegung von unternehmerischen Nachhaltigkeitsleistungen, z.B. im Bereich Klimaschutz oder Diversity, hat dann eine besondere Güte, wenn diese auf Datenbasis in einen gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Kontext gestellt werden. Eine solch transparente Berichterstattung sprengt aber den Rahmen des üblichen Reportings. Eine Lösung können themenbezogene Whitepaper mit einem fundierten, vertiefenden Data Storytelling sein. Als Kurzform eignet sich ein entsprechendes Grafik-Dashboard auf der Corporate Website oder einer Nachhaltigkeits-Microsite.
 
Und die Sahnehaube ist schließlich eine Kommunikationsplattform, z.B. in Form einer Nachhaltigkeits-Microsite, auf der diese Formate gebündelt sowie mit den Themen und Zielen der Nachhaltigkeitsstrategie und ihrer operativen Umsetzung im Kerngeschäft verknüpft werden. Mit der CSRD stirbt die gut erzählte Nachhaltigkeitsstory? Mitnichten, es gibt jede Mengen Chancen!
 

Über HGB

HGB mit Sitz im Hamburger Grindelviertel ist seit fast 30 Jahren eine der führenden Agenturen für Unternehmensberichterstattung im deutschsprachigen Raum und mit ihrem Schwerpunkt auf crossmediale Lösungen erfolgreich im Markt tätig. Neben Geschäftsberichten unterstützt HGB mit zirka 20 festangestellten Mitarbeitenden Unternehmen im Bereich ESG/Nachhaltigkeit. Fast 200 Unternehmen stehen auf der Referenzliste von HGB – aktuell arbeitet die Agentur unter anderem für ARAG, Armacell, BioNTech, CEWE, Creditplus Bank, Evonik, Infineon, LEG Immobilien, MVV Energie, NürnbergMesse, OHB, Phoenix Group, pbb Deutsche Pfandbriefbank, SAF Holland, Salzgitter, TeamViewer und ThyssenKrupp nucera.