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SWR gewinnt Prozeß um "Südwest-Online"

Der Schwarzwälder Bote darf seinen Onlinedienst nicht "Südwest-Online" nennen. Dies hatte das Oberlandesgericht Karlsruhe mit Urteil vom 12.8.1998 (Az: 6 U 8/98) entschie-den und damit der Klage des Südwestrundfunks (früher Südwestfunk) stattgegeben. Die hiergegen gerichtete Revision des Schwarzwälder Boten wurde jetzt mit Beschluß des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 6.5.1999 nicht zur Entscheidung angenommen. Die Entscheidung des OLG Karlsruhe ist somit rechtskräftig. In insgesamt fünf Gerichtsentscheidungen wurde damit die Auffassung des SWR bestätigt, daß der Bezeichnung "Südwestfunk" eine überragende Kennzeichnungskraft zukomme, so daß der Südwestfunk angesichts der Branchennähe dem Schwarzwälder Boten die Verwendung der Bezeichnung "Südwest-Online" zu Recht verbieten darf. (vs)

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Redaktion 19.05.1999