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Gerichtsurteil zu "Life&Style"

Nach einer Entscheidung des Landgerichtes Bremen kann das Gruner + Jahr-Magazin Life&Style weiterhin unter diesem Namen erscheinen. Das Gericht stellte in seiner Urteilsbegründung klar, daß sich die von Burda erwirkte Einstweilige Verfügung lediglich auf einzelne Elemente der Titelgestaltung beschränkt. Die bisherige Aufmachung der Titelseite muß G + J aber "unterlassen", da sie vom Burda-Magazin "Instyle" abgekupfert sei. Gruner + Jahr hatte gegen die von Burda erwirkte Einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt. Unterdessen hat das Landgericht Hamburg die gegen den Burda Verlag erwirkte Einstweilige Verfügung wegen des "sittenwidrigen Boykottaufrufs" gegen den Vertrieb von Life&Style bestätigt. (vs)

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Redaktion 21.05.1999