Gericht verbietet "Focus“-Titel
EV gegen "Das neue Telefon-Sparbuch“ EV gegen "Das neue Telefon-Sparbuch“
Der 3. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichtes Hamburg hat in einer jetzt erlassenen einstweiligen Verfügung der Focus Magazin Verlag GmbH in München verboten, ihren im März erschienenen Magazin-Aufkleber "Das neue Telefon-Sparbuch" weiterhin so zu nennen. In anderen Heften hat der Verlag auch die Bezeichnung "Das Telefon-Sparbuch" und jüngst "Das frische Telefon-Sparbuch" verwendet. Auf die beiden letztgenannten bezog sich die Entscheidung formal nicht. Das Gericht sieht u.a. die Gefahr, daß der Aufkleber "Das neue Telefon-Sparbuch" vom Leser mit einem Anfang 1998 erschienenen Buch (Titel: "Das Telefon-Sparbuch“) des Fachjournalisten Friedrich Oehlerking verwechselt oder fälschlicherweise eine Zusammenarbeit zwischen diesem und dem Focus-Verlag angenommen wird. Die einstweilige Verfügung ist noch nicht rechtskräftig und wurde ohne Anhörung des Verlages erlassen. (vs)
Der 3. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichtes Hamburg hat in einer jetzt erlassenen einstweiligen Verfügung der Focus Magazin Verlag GmbH in München verboten, ihren im März erschienenen Magazin-Aufkleber "Das neue Telefon-Sparbuch" weiterhin so zu nennen. In anderen Heften hat der Verlag auch die Bezeichnung "Das Telefon-Sparbuch" und jüngst "Das frische Telefon-Sparbuch" verwendet. Auf die beiden letztgenannten bezog sich die Entscheidung formal nicht. Das Gericht sieht u.a. die Gefahr, daß der Aufkleber "Das neue Telefon-Sparbuch" vom Leser mit einem Anfang 1998 erschienenen Buch (Titel: "Das Telefon-Sparbuch“) des Fachjournalisten Friedrich Oehlerking verwechselt oder fälschlicherweise eine Zusammenarbeit zwischen diesem und dem Focus-Verlag angenommen wird. Die einstweilige Verfügung ist noch nicht rechtskräftig und wurde ohne Anhörung des Verlages erlassen. (vs)