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Gericht verbietet "Focus“-Titel

EV gegen "Das neue Telefon-Sparbuch“ EV gegen "Das neue Telefon-Sparbuch“
Der 3. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichtes Hamburg hat in einer jetzt erlassenen einstweiligen Verfügung der Focus Magazin Verlag GmbH in München verboten, ihren im März erschienenen Magazin-Aufkleber "Das neue Telefon-Sparbuch" weiterhin so zu nennen. In anderen Heften hat der Verlag auch die Bezeichnung "Das Telefon-Sparbuch" und jüngst "Das frische Telefon-Sparbuch" verwendet. Auf die beiden letztgenannten bezog sich die Entscheidung formal nicht. Das Gericht sieht u.a. die Gefahr, daß der Aufkleber "Das neue Telefon-Sparbuch" vom Leser mit einem Anfang 1998 erschienenen Buch (Titel: "Das Telefon-Sparbuch“) des Fachjournalisten Friedrich Oehlerking verwechselt oder fälschlicherweise eine Zusammenarbeit zwischen diesem und dem Focus-Verlag angenommen wird. Die einstweilige Verfügung ist noch nicht rechtskräftig und wurde ohne Anhörung des Verlages erlassen. (vs)

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Redaktion 15.06.1999