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Kündigung des 'Stern'-Chefredakteurs Maier unwirksam

Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg
Die fristlose Kündigung des ehemaligen 'Stern'-Chefredakteurs Michael Maier ist nicht rechtswirksam. Das Anstellungsverhältnis mit dem Hamburger Verlag Gruner + Jahr wurde mit der Kündigung "nicht aufgelöst". Dies hat das Arbeitsgericht Hamburg heute entschieden. Der Verlag hätte den auf drei Jahre befristeten Arbeitsvertrag von Maier erstmals am 31. Dezember 2000 zum 31. Dezember 2001 kündigen können. Den Grund für die fristlose Kündigung, Maier habe vollendete Tatsachen schaffen wollen, weil er mit dem damaligen geschäftsführenden Redakteur und heutigen Chefredakteur Thomas Osterkorn nicht mehr zusammen arbeiten wollte, bezeichnete der Richter als nicht ausreichend. Für diesen Vorwurf wäre eine Abmahnung angemessen gewesen, meinte der Richter. Die fristlose Kündigung sei ein "zu scharfes Mittel" gewesen. Maier war im Juli nach halbjähriger Tätigkeit als Chefredakteurfristlos entlassen worden. Im Fall einer Auszahlung seines Vertrages stünden ihm 2,5 Millionen Mark zu. (vs)

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Redaktion 30.11.1999