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EU regelt Werbung im Internet

Wirtschaftsminister einigen sich auf Online-Richtlinie Wirtschaftsminister einigen sich auf Online-Richtlinie
Die EU-Wirtschaftsminister haben sich auf eine neue Richtlinie geeinigt, die u.a. die Werbung im Netz, Online-Verträge und Haftungsfragen regelt. Was die Werbung angeht, so sind Maßnahmen zur Verkaufsförderung wie Rabatte oder Geschenke grundsätzlich erlaubt, wenn dem Verbraucher die Bedingungen zur Inanspruchnahme klar und deutlich erklärt werden. Die Bundesrepublik, wo Werbung mit Rabatten im herkömmlichen Handel verboten ist, hat diese Regelung nicht verhindern können, immerhin aber durchgesetzt, dass Mitgliedsstaaten Maßnahmen gegen unerbetene Werbung ergreifen können. Außerdem wurde die Kommission aufgefordert, noch vor Umsetzung der neuen Richtlinie frühestens in zwei Jahren eine eigene Werberichtlinie zum Schutz vor unlauterem Wettbewerb und irreführender Werbung auszuarbeiten. Vor unerbetener Werbung werden Verbraucher der jetzigen Vereinbarung zufolge auch dadurch geschützt, dass die Anbieter verpflichtet werden, sogenannte Robinson-Listen zu konsultieren. (vs)

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Redaktion 12.07.1999