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Kölner Gratistitel: Schibsted muss 200.000 Mark Ordnungsgeld zahlen

Gerichtsurteil auf Antrag des Axel Springer Verlages Gerichtsurteil auf Antrag des Axel Springer Verlages
In der Auseinandersetzung um die Kölner Gratiszeitungen hat das Landgericht Berlin auf Antrag des Axel Springer Verlages dem norwegischen Schibsted Konzern mit Beschluss vom 25. Januar 2000 ein Ordnungsgeld in Höhe von 200.000 Mark auferlegt. Nach Ansicht des Gerichts war ein Ordnungsgeld in dieser Höhe anzusetzen, da Schibsted offenkundig und nachhaltig das gerichtliche Verbot missachtete. Schibsted war durch einstweilige Verfügung vom 17. Dezember 1999 unter Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel auf Antrag des Axel Springer Verlages untersagt worden, unter dem Titel "20 Minuten Köln" und/oder einem anderen Titel ein montags bis freitags erscheinendes Presseerzeugnis mit einem Inhalt wie und in der Aufmachung einer Tageszeitung mit überregionalen und regionalen Nachrichten unentgeltlich zu verbreiten und/oder abgeben zu lassen. Ungeachtet dieses gerichtlichen Verbotes, das vom Berliner Landgericht in einer Widerspruchsverhandlung am 4. Januar 2000 bekräftigt wurde, hatte Schibsted die Verbreitung von "20 Minuten Köln" fortgesetzt und erst als Reaktion auf die Bestätigung des gerichtlichen Verbots vom 4. Januar 2000 das Erscheinen vorerst eingestellt. (vs)

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Redaktion 02.02.2000