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RTL II darf "Big Brother" fortsetzen

Medienanstalten verzichten auf Beanstandung der umstrittenen Sendung Medienanstalten verzichten auf Beanstandung der umstrittenen Sendung
Die Landesmedienanstalten in der Gemeinsamen Stelle Jugendschutz und Programm (GSJP) haben der für RTL 2 zuständigen Aufsichtsanstalt LPR Hessen empfohlen, derzeit nicht rechtsaufsichtlich gegen die umstrittene Real-Life-Soap "Big Brother" tätig zu werden. Hintergrund dieser Entscheidung ist eine Erklärung von RTL 2, wonach Verschärfungen des Konzepts bzw. Änderungen der "Spielregeln" zu "Big Brother" nicht stattfinden werden, und außerdem täglich zwischen 9.00 Uhr und 21.00 Uhr für eine Stunde in beiden Schlafräumen des Wohncontainers auf die Kameraaufzeichnung und damit eine Ausstrahlung verzichtet wird. RTL 2 hat gegenüber der LPR Hessen versichert, diese Zusagen innerhalb von ein bis zwei Tagen umzusetzen. Die Sendung "Big Brother", in der zehn Kandidaten 100 Tage lang in einem Wohncontainer rund um die Uhr beobachtet werden, hatte schon im Vorfeld in der Öffentlichkeit für heftige Diskussionen gesorgt. Debattiert wurde vor allem über die Frage, ob "Big Brother" eine Verletzung der Menschenwürde bedeute und damit gegen die Programmgrundsätze des Rundfunkstaatsvertrages verstoße. (vs)

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Redaktion 14.03.2000