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ARD klagt in Brüssel gegen Allianz Kirch-Murdoch

Die ARD, vertreten durch das Anwaltsbüro Haver & Mailänder, Stuttgart, hat gestern fristgerecht der Kanzlei des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg, erste Instanz, ihre Klageschrift gegen die EG-Kommission übergeben. Sie geht damit im Wege der so genannten Individualnichtigkeitsklage nach Art. 230 Abs. 4 EG-Vertrag gegen die Freigabe der Allianz der Medienkonzerne Kirch und Murdoch beim Bezahlfernsehen vor. Die EU-Kommission hatte das Zusammengehen der Pay-TV-Sender BSkyB und Premiere World im März genehmigt. Diese Entscheidung soll jetzt nochmals auf ihre verfahrens- und materiellrechtliche Unbedenklichkeit hin überprüft werden. Der ARD-Vorsitzende Peter Voß sagte, die ARD habe sich die Entscheidung nicht leicht gemacht, sich aber letzlich angesichts eines drohenden Monopols dazu entschlossen. (vs)

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Redaktion 14.06.2000