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Verleger rechnen mit "Aus" für Tabakwerbeverbot

Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Oktober Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Oktober
Die deutschen Zeitungsverleger rechnen mit dem "Aus" für ein Tabakwerbeverbot. Als ein "wichtiges Signal" bezeichnete ein Sprecher des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) in Bonn das Plädoyer des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH), der heute die EU-Richtlinie zum Verbot von Tabakwerbung als nicht vereinbar mit dem Gemeinschaftsrecht dargestellt hat. Die Zeitungsverleger setzen jetzt darauf, dass der EuGH im Oktober ein entsprechendes Urteil fällt. Der BDZV würdigte noch einmal die Haltung der Bundesregierung, die die Klage gegen das Tabakwerbeverbot eingereicht hat. Zugleich erinnerte der Verlegerverband daran, dass es neben dem Tabakwerbeverbot auf EU-Ebene etliche Bestrebungen gebe, die Werbung zu beschneiden. "Diese Zensurpläne reichen bis zum Verbot der Werbung für Kinderspielzeug", kritisierte der BDZV-Sprecher. (vs)

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Redaktion 15.06.2000