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Gericht mahnt PrimusOnline ab

Kein Poweshopping mehr auf den Web-Sites der Kölner Online-Shopping-Plattform Kein Poweshopping mehr auf den Web-Sites der Kölner Online-Shopping-Plattform
Noch vor einigen Tagen hatte das Kölner Tochterunternehmen der Metro PrimusOnline GmbH positive Nachrichten bezüglich der neuen Partnerschaften mit den Metro-Töchtern Kaufhof, Praktiker und Metro Cash & Carry zu berichten. Jetzt flatterte der Online-Shopping-Plattform ein Urteil des Kölner Landgerichts ins Haus, das dem Internet-Unternehmen in Zukunft untersagt, Powershopping auf seinen Web-Sites anzubieten. PrimusOnline ermöglichte nämlich seinen Kunden, virtuelle Kaufgemeinschaften zu bilden, um Mengenrabatte beim Einkauf im Netz zu organisieren. Die Kölner Richter kamen überein, dass dieses Verfahren gegen das deutsche Rabattgesetz verstößt. Kläger war im Verfahren die Frankfurter Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Sollte PrimusOnline diesem Urteil zuwiderhandeln, droht den Kölnern eine Ordnungsstrafe von bis zu 500.000 Mark. Im letzten Jahr hatte das Internet-Warenhaus LetsBuyit.com mit den gleichen Problemen zu kämpfen. Die einstweilige Verfügung des Hamburger Landgerichts hatte das Oberlandesgericht später aber wieder aufgehoben. PrimusOnline wird diesen Rechtsweg sicher auch einschlagen. (yw)

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Redaktion 13.10.2000