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Rechtsstreit zwischen 'Bunte' und Caroline von Monaco beendet

Vor gut sieben Jahren veröffentlichte die 'Bunte' von Hubert Burda Media, München, Fotos, die Caroline von Monaco in der Öffentlichkeit teilweise mit, teilweise ohne ihre Kinder zeigten. Ein Rechtsstreit entflammte. Bereits 1995 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) die "Veröffentlichung“ der Fotos in 'Bunte' für rechtmäßig erklärt. Die eingeleitete Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht wurde Ende 1999 überwiegend zurückgewiesen. Das Bundesverfassungsgericht hatte zugunsten von 'Bunte' Recht erkannt, dass Bilder publiziert werden dürfen, die absolute Personen der Zeitgeschichte ohne deren Kinder in der Öffentlichkeit zeigen. Hinsichtlich der Fotos von Prinzessin Caroline von Monaco mit oder ohne Kinder, wurde der Rechtsstreit an den BGH zur nochmaligen Prüfung zurückverwiesen. Wegen der vergleichsweisen Einigung zwischen 'Bunte' und der Prinzessin hat das Gericht den angesetzten Verhandlungstermin abgesetzt. Die 'Bunte' hat sich entschlossen, hinsichtlich der im Jahr 1993 veröffentlichten Fotos, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Dadurch wurde der Rechtsstreit gegenstandslos. Seit mehreren Jahren werden in 'Bunte' keine Fotos mehr, auf denen minderjährige Kinder von Prominenten abgebildet sind, veröffentlicht. (bmw)

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Redaktion 11.01.2000