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Grünes Licht für Benetton-Schock-Werbung

Bundesverfassungsgericht entscheidet im Streit um Veröffentlichung zugunsten des Magazins 'Stern' Bundesverfassungsgericht entscheidet im Streit um Veröffentlichung zugunsten des Magazins 'Stern'
Der 'Stern' hatte sich vor einiger Zeit mit einer Verfassungsbeschwerde gegen zwei Urteile des Bundesgerichtshofes gewandt, die dem Magazin den Abdruck von drei umstrittenen Anzeigenmotiven der Firma Benetton verboten hatten. Das Bundesverfassungsgericht gab jetzt der Beschwerde statt. Nach dem Spruch der Verfassungsrichter war die Veröffentlichung der "Schock-Anzeigen" rechtmäßig, die eine ölverschmierte Ente, Kinderarbeit und ein männliches Gesäß mit einem HIV-positiv-Stempel zeigten. Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) hat Urteil als "richtungsweisend in vielen Teilen der Begründung" begrüßt. Vor allem sieht sich die Branche in ihrer Auffassung bestätigt, dass Werbung durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt sei, wie es jetzt sinngemäß aus der Karlsruher Entscheidung hervorgehe. Befürworter von Werbeverboten hätten es künftig noch schwerer, dieses Recht auf Meinungsfreiheit zu torpedieren, so ein ZAW-Sprecher. (vs)

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Redaktion 12.12.2000