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fleuromatic.com geht ein

Das Landgericht Berlin hat entschieden: Im Rechtsstreit von fleuromatic.com gegen den Blumenversand Fleurop verliert der Online-Blumenhändler. Fleurop hatte bereits im Januar 2001 wegen der Namenähnlichkeit eine einstweilige Verfügung erwirkt. Das Urteil bedeutet für Firmen-Chef Jörg Winkler den Verlust der Geschäftsbezeichnung Fleuromatic und der Domain www.fleuromatic.com. Doch Winkler will nicht kleinbeigeben und zieht in zweiter Instanz vor das Berliner Kammergericht. Sein versandkostenfreier Blumenhandel blüht derzeit unter www.blumenwelt.de abrufbar und Zubehör unter www.fleuromatic.de. (yw)

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Redaktion 14.03.2001