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Hinrichtung im TV unzulässig, aber im Internet nicht auszuschließen

Die Übertragung einer Hinrichtung im Fernsehen würde nach Auffassung der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) gegen Programmgrundsätze des Rundfunkstaatsvertrages verstoßen und dürfte auf keinen Fall von TV-Veranstaltern in Deutschland ausgestrahlt werden. Die Landesmedienanstalten kommentierten mit dieser Auffassung Pläne, die für Mitte Mai 2001 in den USA angesetzte Hinrichtung des sogenannten "Oklahoma-Attentäters" live zu übertragen. Bislang hat allerdings in Deutschland noch kein TV-Veranstalter angekündigt, die Hinrichtung zeigen zu wollen. Bei einer denkbaren Übertragung im Internet stellt sich nach Auffassung der DLM das Problem, dass medienrechtliche Vorgaben hier nicht greifen und die Landesmedienanstalten nach geltendem Recht nicht zuständig sind. Die Übertragung bliebe somit folgenlos. (vs)

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Redaktion 20.03.2001