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Münchner Landgericht entscheidet: @-Zeichen muss im Firmennamen verschwinden

Das Landgericht München I hat in einem Urteil am 4.4.01 entschieden, dass das @-Zeichen als Bestandteil von Firmennamen nicht zulässig ist. In der Begründung hieß es: Der Firmenname dürfe keine Zeichen enthalten, die nicht zur deutschen Rechtschreibung gehören (Az.: 17 HKT 24115/00). Die Richter bemängelten an dem Zeichen, dass man es nicht aussprechen könne. So werde @ hierzulande zwar mit der englischsprachigen Bedeutung 'at' gebraucht, doch dies sei keine allgemein übliche Verwendung. (yw)

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Redaktion 04.05.2001