ANZEIGE

ANZEIGE

Bauer-Erfolg im Foto-Rechtsstreit

Heidi Klum kassiert kein Geld für die Veröffentlichung ihres Fotos in der Fernsehzeitschrift TV Hören und Sehen. Das Landgericht Köln wies am Dienstag die Klage des Top-Models gegen den Hamburger Heinrich Bauer Verlag auf Schadensersatz in Höhe von 30 000 Mark als unbegründet zurück (Az: 28 O 578/00). Da das Foto im Zusammenhang mit einem Auftritt Klums in einer Fernsehserie gedruckt wurde, sei "ein berechtigtes Interesse" für den Abdruck gegeben, so die Richter. Die Anwälte der 26-Jährigen hatten dagegen vor Gericht argumentiert, ihre Mandantin sei trotz ihres Bekanntheitsgrads keine Person der Zeitgeschichte. Eine Veröffentlichung des Fotos sei deshalb genehmigungspflichtig gewesen.

zurück

Redaktion 15.05.2001