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Presserat rügt 'Stern' wegen Hannelore Kohl-Artikel

"Persönlichkeitsrechte beeinträchtigt" "Persönlichkeitsrechte beeinträchtigt"
Der Deutsche Presserat hat die Gruner + Jahr-Zeitschrift 'Stern' jetzt für ihre umstrittene Reportage über "Das einsame Leben und Sterben von Hannelore Kohl" gerügt. In der Ausgabe Nr. 29/2001 hatte der 'Stern' über das Privatleben der durch Selbstmord ums Leben gekommenen Ehefrau des Ex-Kanzlers berichtet. Darin, so der Presserat, wurden neben einer Reihe von nachvollziehbaren Darstellungen auch private Details beschrieben, die zur Intimsphäre des Ehepaars Kohl gehörten. Damit seien neben Frau Kohl selbst auch Hinterbliebene in ihren Persönlichkeitsrechten beeinträchtigt worden (Ziffer 8 des Pressekodex). Außerdem sei in dem 'Stern'-Artikel eine Vielzahl von bloßen Vermutungen geäußert worden, für die keine konkrete Quelle genannt wurde. Hier sah der Beschwerdeausschuss zusätzlich einen Verstoß gegen Ziffer 2 des Pressekodex. Er verpflichtet die Presse, die "zur Veröffentlichung" bestimmten Nachrichten und Informationen in Wort und Bild ... sowie ... unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen als solche erkennbar zu machen. (vs)

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Redaktion 19.09.2001