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Verbot von Internet-Apotheken soll auch in Deutschland fallen

Unter der Voraussetzung, dass die Arzneimittelsicherheit beim elektronischen Handel gewährleistet werde, soll das Versandverbot für Arzneimittel auch in Deutschland fallen. Nun kann sich auch das Bundesgesundheitsministerium eine Ergänzung des herkömmlichen Apothekengeschäfts durch den Versandhandel vorstellen. Positiv sei die Entlastung der Kassen durch den kostengünstigeren Internethandel. Es gilt jetzt von Seite des Bundesgesundheitsministeriums die Apotheker als eiserne Verfechter des Versandhandelsverbots für Arzneimittel von 1998 umzustimmen. Die juristischen Auseinandersetzungen um die Internet-Apotheken in Deutschland liegt seit kurzem dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vor. (ks)

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Redaktion 26.09.2001