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MME erwirkt dauerhafte Aussetzung der Delisting-Regeln

Die MME Me, Myself & Eye Entertainment AG erwirkte mit einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Frankfurt die dauerhafte Aussetzung der Delisting-Regeln der Deutsche Börse AG. Durch den Beschluß des Gerichts wird der Deutsche Börse AG untersagt, das seit dem 01.10.2001 geltende Regelwerk des Neuen Marktes gegenüber der MME AG anzuwenden. Insbesondere hinsichtlich des Ausschlusses sogenannter "Penny Stocks" vom Neuen Markt. Im Gegensatz zu den meisten der bisher ergangenen einstweiligen Verfügungen zugunsten anderer Teilnehmer des Neuen Marktes, die für sich lediglich einen befristeten Aufschub der Wirksamkeit der Neuregelung von sechs Monaten erlangt hatten, finden aufgrund dieser Entscheidung die Delisting-Vorschriften dauerhaft keine Anwendung gegenüber der MME AG. Damit hat das Landgericht Frankfurt in vollem Umfang dem Verfügungsantrag der MME AG entsprochen. (vs)

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Redaktion 11.08.2001