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Kinowelt: Verdacht auf Verletzung der Ad-hoc-Pflicht

Vorstand wusste bereits zweieinhalb Tage vorher von Kreditkündigung Vorstand wusste bereits zweieinhalb Tage vorher von Kreditkündigung
Die angeschlagene Kinowelt Medien AG hat die Öffentlichkeit möglicherweise zu spät über eine drohende Insolvenz unterrichtet. Am vergangenen Montag hatte Kinowelt per Ad-hoc mitgeteilt, die ABN Amro Bank habe einen Großkredit gekündigt. Der Kinowelt-Vorstand hatte zu diesem Zeitpunkte jedoch bereits seit zweieinhalb Tagen Kenntnis von der Absicht der ABN, den Kredit aufzukündigen. Nach Paragraf 15 des Wertpapierhandelsgesetzes müssen Informationen, die den Kurs erheblich beeinflussen können, unverzüglich veröffentlicht werden. Ein Kinowelt-Sprecher begrün-dete die Verzögerung damit, dass die Kündigung am Freitagnachmittag noch nicht "in rechtsgültiger Form" vorgelegen habe. Der Sprecher wollte keine Angaben dazu machen, in welcher Weise das Unternehmen am Freitag von der Kündigung Kenntnis erhalten hat. Eine Sprecherin des Bundesaufsichtsamtes für den Wertpapierhandel bestätigte gegenüber 'Spiegel Online', dass sowohl wegen der Kinowelt-Ad-hoc vom Montag, dem 26. November 2001, als auch wegen einer Ad-hoc vom 17. Oktober ein Prüfverfahren eingeleitet worden sei. (vs)

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Redaktion 30.11.2001