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Bundestagsentscheidung zum Urhebervertragsgesetz

Zeitungsverleger begrüßen Wegfall der Zwangsschlichtung Zeitungsverleger begrüßen Wegfall der Zwangsschlichtung
Der Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung das Urhebervertragsgesetz verabschiedet. Die Entscheidung des Parlaments ist nach Auffassung des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) ein "Sieg der Vernunft" und berücksichtige die Interessen von Verwertern und Urhebern gleichermaßen. "Das Allerwichtigste ist, dass die Rechts- und Planungssicherheit der Verlage mit diesem Gesetz gewährleistet bleibt", sagt der Präsident des BDZV, Helmut Heinen. Vor allem der Wegfall der ursprünglich vorgesehenen Zwangsschlichtung sei für die Zeitungsverlage von entscheidender Bedeutung. Zugleich hob Heinen hervor, dass mit dem neuen Gesetz auch die Rechte der Autoren gestärkt würden. Dazu hätten sich die Zeitungsverleger - wie die Medienwirtschaft insgesamt - auch von Anfang an bekannt. Wie gut und wirksam das Gesetz allerdings tatsächlich sei, müsse jetzt die Praxis zeigen, so Heinen. (vs)

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Redaktion 25.01.2002