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T-Online und Bild.de dürfen sich vereinigen

Kartellamt stimmt Gemeinschaftsunternehmen Bild.T-Online zu Kartellamt stimmt Gemeinschaftsunternehmen Bild.T-Online zu
Nun dürfen sie doch: Das Bundeskartellamt in Bonn hat den Einstieg von T-Online bei Bild.de, Verlagshaus Axel Springer unter gewissen Voraussetzungen genehmigt. Das Joint Venture Bild.T-Online AG darf beispielsweise keinen Internet-Zugang vermarkten. So soll vermieden werden, dass sich die marktbeherrschende Stellung von T-Online noch verstärkt. Darüber hinaus darf Paid-Content von Bild.de nicht ausschließlich über die Telekom-Tochter abgerechnet werden. Das Gemeinschaftsunternehmen muss seinen Usern mindestens ein weiteres Abrechnungssystem zur Verfügung stellen. Ferner sollen Internet-Nutzer auch über andere Anbieter als T-Online auf das Bild.de-Portal gelangen können.

Die T-Online International AG, Weiterstadt, beteiligt sich mit 37 Prozent an dem Joint Venture, das in den nächsten Wochen sukzessive umgesetzt. Axel Springer hält die restlichen 63 Prozent. Das neue Portal wird über die Adressen www.bild.t-online.de und wwww.bild.de zu erreichen sein. (yw)

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Redaktion 03.08.2002