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'Focus' gewinnt Rechtsstreit gegen Ernst August Prinz von Hannover

Das Münchner Nachrichtenmagazin 'Focus' gewinnt nach vier Jahren Prozessdauer den Rechtsstreit gegen Ernst August Prinz von Hannover, vertreten durch den Hamburger Promi-Anwalt Matthias Prinz. Der als schlagfertig bekannte Ehemann Carolines von Monaco hatte 1998 beim Landgericht Hamburg (LG) auf Unterlassung der Veröffentlichung eines Fotos seiner Person geklagt. Das im 'Focus' Heft 33/1998 publizierte Foto (www.focus.de/ernstaugust) zeigt den im Smoking gekleideten Welfenprinzen am Abend des 19. November 1997 anlässlich eines Galakonzerts zu Ehren der Queen und des Herzogs von Edinburgh.

Sowohl das LG Hamburg als auch das Hanseatische Oberlandesgericht hatten die Verbreitung des "Smoking-Fotos" ursprünglich verboten. Gegen diese Entscheidungen legte 'Focus' Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVG) ein. Die Karlsruher Verfassungsrichter bestätigten im April 2000, dass für die 'Focus'-Berichterstattung "aufgrund der erfolgten strafbaren Gewalttätigkeit" des Prinzen ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit bestand. Das BVG legte fest, dass der in Medienberichten als "Prügel-Prinz" bezeichnete Welfen-Chef als relative Person der Zeitgeschichte unter bestimmten Umständen auch allein abgebildet werden darf. Die Gerichte hätten - so das BVG weiter - "berücksichtigen müssen, dass das Foto im Zusammenhang eines Berichts über ein Ereignis genutzt wurde, bei dem der Kläger Prinzessin Caroline nicht nur begleitet hatte, sondern das ihn selbst zu einer aufsehenerregenden Tat, dem 'Prügeln' eines Kameramanns, verleitet hatte."

Heute entschied das LG Hamburg (AZ: 324 O 521/98: Die Veröffentlichung des "Smoking-Fotos" hat das Persönlichkeitsrecht des Prinzen nicht verletzt. Dementsprechend wies das LG die Klage des streitbaren Welfen-Chefs zurück Dieser trägt nun die Kosten sämtlicher Instanzen.

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Redaktion 04.05.2002