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Handelsblatt GmbH: Erfolg beim Bundesarbeitsgericht

Die Handelsblatt GmbH darf auch in Zukunft von ihren Redakteuren eine Mitteilung über die Zusammensetzung ihres privaten Wertpapierbestandes verlangen. Der Betriebsrat besitzt in diesem Verfahren kein Mitwirkungsrecht. Dies hat heute das Bundesarbeitsgericht Erfurt entschieden. Ein vom Betriebsrat der Verlagsgruppe Handelsblatt angestrengtes Beschwerdeverfahren wurde damit auch in letzter Instanz weitestgehend abgewiesen. Allenfalls die Gestaltung des Formblattes, mit dem die Redakteure ihren Aktienbesitz mitzuteilen haben, wird als eine Frage der betrieblichen Ordnung angesehen. Die schriftliche Begründung wird in einigen Wochen erwartet. (vs)

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Redaktion 29.05.2002