RTV Family Entertainment vorerst wieder zahlungsfähig
Unternehmen erhält Überbrückungskredit Unternehmen erhält Überbrückungskredit
Die angeschlagene RTV Family Entertainment AG hat von den Konsortialbanken aufgrund einer Garantieerklärung der Hauptaktionärin Ravensburger AG eine Überbrückungskreditlinie zur Verfügung gestellt bekommen. Dadurch können die fälligen und in den nächsten Wochen anstehenden Verbindlichkeiten des Unternehmens abgedeckt werden. Somit erlangt RTV Family Entertainment AG wieder die Zahlungsfähigkeit. Jedoch beläuft sich die Finanzierungslücke bis zum Jahresende weiterhin noch auf ca. 4 Mio. Euro. Die Ravensburger AG macht die Zuführung dieser zusätzlich benötigten Mittel von der erfolgreichen Umsetzung des vom RTV-Vorstand vorgelegte Sanierungskonzeptes abhängig. Dieses sieht neben einschneidenden Einsparungsmaßnahmen und einer Konzentration auf rentable Geschäftsfelder auch Sanierungsbeiträge der Gläubiger vor. Aufgrund der sich weiter verschlechternden Marktsituation lässt der Vorstand derzeit pflichtgemäß von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft untersuchen, ob eine Überschuldung des Unternehmens vorliegt. (vs)
Die angeschlagene RTV Family Entertainment AG hat von den Konsortialbanken aufgrund einer Garantieerklärung der Hauptaktionärin Ravensburger AG eine Überbrückungskreditlinie zur Verfügung gestellt bekommen. Dadurch können die fälligen und in den nächsten Wochen anstehenden Verbindlichkeiten des Unternehmens abgedeckt werden. Somit erlangt RTV Family Entertainment AG wieder die Zahlungsfähigkeit. Jedoch beläuft sich die Finanzierungslücke bis zum Jahresende weiterhin noch auf ca. 4 Mio. Euro. Die Ravensburger AG macht die Zuführung dieser zusätzlich benötigten Mittel von der erfolgreichen Umsetzung des vom RTV-Vorstand vorgelegte Sanierungskonzeptes abhängig. Dieses sieht neben einschneidenden Einsparungsmaßnahmen und einer Konzentration auf rentable Geschäftsfelder auch Sanierungsbeiträge der Gläubiger vor. Aufgrund der sich weiter verschlechternden Marktsituation lässt der Vorstand derzeit pflichtgemäß von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft untersuchen, ob eine Überschuldung des Unternehmens vorliegt. (vs)