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Grünes Licht für gemeinsamen Stellenmarkt von 'SZ' und 'FR'

Entscheidung des Bundesgerichtshofs Entscheidung des Bundesgerichtshofs
Die 'Süddeutsche Zeitung' und die 'Frankfurter Rundschau' dürfen zunächst fünf Jahre lang einen gemeinsamen Stellenmarkt herausgeben, um damit der marktbeherrschenden 'Frankfurter Allgemeinen Zeitung' (FAZ) Konkurrenz zu machen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe und hob damit eine gegenteilige Entscheidung des Bundeskartellamtes auf. Nach Ansicht des BGH bilden SZ und FR mit dem gemeinsamen Stellenmarkt zwar ein Kartell. Wegen der marktbeherrschenden Stellung der FAZ auf dem Sektor hätten die beiden Zeitungen jedoch Anspruch auf eine Freistellung vom Kartellverbot für zunächst fünf Jahre. Die neue Konkurrenz könnte nach Ansicht des BGH einen Preiswettkampf beim Anzeigenmarkt auslösen, von dem Stellensuchende und Stellenanbieter profitieren werden. (vs)

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Redaktion 07.09.2002