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Kirch: kein Verfahren gegen Breuer

Strafantrag von Leo Kirch gegen Ex-Deutsche Bank-Chef ist laut Staatsanwaltschaft nicht begründet Strafantrag von Leo Kirch gegen Ex-Deutsche Bank-Chef ist laut Staatsanwaltschaft nicht begründet
Die Frankfurter Staatsanwaltschaft wird kein Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Deutsche-Bank-Chef Rolf Breuer wegen dessen Äußerungen zur Finanzlage des Kirch-Konzerns einleiten. Ein entsprechender Strafantrag von Medienunternehmer Leo Kirch sei nicht begründet, teilte die Staatsanwaltschaft am Landgericht in Frankfurt am Main am Freitag mit. Kirch hatte Breuer zur Last gelegt, im Februar mit negativen Aussagen über die finanzielle Lage der Kirch-Gruppe gegen das Kreditwesengesetz verstoßen und so den mittlerweile in weiten Teilen insolventen Konzern in zusätzliche Schwierigkeiten gebracht zu haben. Breuer hatte Anfang Februar in einem TV-Interview gesagt, der Finanzsektor sei offenbar nicht bereit, Kirch "auf unveränderter Basis weitere Fremd- oder Eigenmittel zur Verfügung zu stellen". Kirch hatte Breuer daraufhin den Verrat von Geschäftsgeheimnissen, Kreditverleumdung und unbefugte Angaben über Millionenkredite des Münchener Konzerns vorgeworfen. Laut Staatsanwaltschaft waren die von Breuer getroffenen Aussagen aber bereits zuvor in der Öffentlichkeit bekannt.

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Redaktion 10.11.2002