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Einstweilige Verfügung gegen 'Bunte'

'National Geographic' geht gerichtlich gegen Behauptungen der Burda-Zeitschrift vor 'National Geographic' geht gerichtlich gegen Behauptungen der Burda-Zeitschrift vor
'National Geographic Television & Film' hat vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen die Burda-Zeitschrift 'Bunte' erwirkt. Diese hatte in ihrer Ausgabe vom 26. September 2002 über eine von 'National Geographic' produzierte und weltweit ausgestrahlte Fernsehsendung berichtet. In dieser Sendung wurde gezeigt, wie erstmals ein Roboter mit einer Kamera erkundet, was sich hinter einer Geheimtür in der Cheopspyramide in Ägypten befindet. Durch ihre Berichterstattung hatte die 'Bunte' den Eindruck erweckt, 'National Geographic Television & Film' habe als verantwortliche Produzentin der Sendung die Zuschauer darüber im unklaren gelassen und getäuscht, dass das Bohrloch, durch das die Kamera durch die Tür geführt wurde, bereits vor der Sendung angebracht worden war bzw. den Zuschauern vorgespiegelt, die Bohrung sei "live" erfolgt. Eine derartige Berichterstattung hat das Landgericht der 'Bunte' untersagt. (vs)

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Redaktion 11.08.2002