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Kirch setzt Schadenersatzforderung gegen Deutsche Bank durch

Geldinstitut kündigt Berufung an Geldinstitut kündigt Berufung an
Wegen Verletzung des Bankgeheimnisses hat das Münchener Landgericht am heutigen Dienstag die Deutsche Bank und ihren ehemaligen Vorstand Rolf E. Breuer zu Schadenersatzzahlungen gegenüber Leo Kirch verurteilt. Breuer hatte im Februar 2002 mit seiner Äußerung "Was alles man darüber lesen und hören kann, ist ja, dass der Finanzsektor nicht bereit ist, auf unveränderter Basis noch weitere Fremd- oder gar Eigenmittel zur Verfügung zu stellen" indirekt öffentlich die Kreditwürdigkeit ihres Kunden Kirch angezweifelt. Dies stelle laut Gericht eine Rechtswidrigkeit dar. Die Höhe des Schadenersatzes soll in einem weiteren Verfahren geklärt werden, könnte sich aus Sicht der Kirch-Anwälte aber auf bis zu 100 Mio Euro belaufen. Die Deutsche Bank kündigte eine Berufung gegen das Urteil an.

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Redaktion 18.02.2003