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ARD darf auf Wirken von RTL Casting-Show-Logo nicht mehr benutzen

Im Streit um das Logo der im Zuschauermarkt erfolgreichen RTL-Show 'Deutschland sucht den Superstar' hat die ARD eine Absage hinnehmen müssen. Das Kölner Landgericht verbot dem öffentlich-rechtlichen Fernsehsender für die eigene Casting-Show 'Deutschlands Talente' ein Logo zu verwenden, das dem RTL-Superstar-Sendelogo "verblüffend ähnlich" sehe. Dies gelte umso mehr, als dass beide Sendelogos in derselben Unterhaltungskategorie verwendet würden, erklärten die Kölner Richter. Damit bestätigten die Richter eine bereits am 23. Januar gegen den Norddeutschen Rundfunk (NDR) ausgesprochene einstweilige Verfügung. Das Urteil und die einstweilige Verfügung ergingen auf Betreiben von RTL.

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Redaktion 21.03.2003