ANZEIGE

ANZEIGE

Bertelsmann regelt Einfluss der Eigentümerfamilie neu

Geänderte Satzung für die Bertelsmann Verwaltungsgesellschaft Geänderte Satzung für die Bertelsmann Verwaltungsgesellschaft
Die Bertelsmann Verwaltungsgesellschaft (BVG), die 75 Prozent der Stimmrechte bei der Bertelsmann AG hält, hat eine neue Satzung. Darin ist der Einfluss der Eigentümerfamilie einvernehmlich zwischen Aufsichtsrat, Unternehmen und Gesellschaftern geregelt worden. Somit ist künftig gewährleistet, dass das Unternehmen gegen den Willen der Familie nicht verkauft werden kann oder neue Gesellschafter erhält. Entscheidet die BVG in der Regel mit einfacher Mehrheit, so werden Entscheidungen von zentraler Bedeutung künftig mit Dreiviertel-Mehrheit getroffen und bedürfen somit der Zustimmung der Familie Mohn. Sie wird künftig in dem achtköpfigen Gremium neben Reinhard Mohn (81) mit drei Mitgliedern vertreten sein. Zur Zeit ist die Familie mit Reinhard Mohn, Liz Mohn, Brigitte Mohn und Christoph Mohn vertreten. Weitere BVG-Mitglieder sind der Vorstandsvorsitzende der Bertelsmann AG, der Aufsichtsratsvorsitzende der Bertelsmann AG, ein weiteres Aufsichtsratsmitglied, ein Mitglied des Vorstandes bzw. der Geschäftsführung eines Bertelsmann-Beteiligungsunternehmens (derzeit Christoph Mohn) oder ein Mitglied des Kuratoriums der Bertelsmann Stiftung sowie ein Mitarbeiter-Vertreter der Bertelsmann AG.

Neu geregelt wird in der Satzung auch die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates der Bertelsmann AG. Dem Aufsichtsgremium gehören 15 Mitglieder an. Die Amtszeiten der Aufsichtsratsmitglieder wurden auf drei Jahre verkürzt, eine zweimalige Wiederwahl ist möglich. Mitglieder sind drei Arbeitnehmervertreter und ein Vertreter der Führungskräfte sowie zwei Vertreter des Mit-Gesellschafters GBL. Die restlichen neun Aufsichtsräte müssen einvernehmlich gewählt werden. Gelingt eine solche Einigung nicht, benennen abwechselnd die Familienvertreter und die übrigen Gesellschafter das neue Aufsichtsratsmitglied.

zurück

Redaktion 28.03.2003