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Burda setzt Einstweilige Verfügung gegen Springers 'Frau von heute' durch

Springer darf 'Frau von heute' nicht mehr mit dem 'Frau im Trend'-ähnlichen Logo vertreiben Springer darf 'Frau von heute' nicht mehr mit dem 'Frau im Trend'-ähnlichen Logo vertreiben
Das Landgericht München hat der durch die Burda Senator Verlag GmbH am 25. April beantragten Einstweiligen Verfügung gegen die Axel Springer Verlag AG stattgegeben. Demnach ist es dem Verlag Axel Springer unter Anordnung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro untersagt, Ñim geschäftlichen Verkehr eine Frauenzeitschrift unter dem Titel 'Frau von heute' herauszugeben oder zu bewerben", wenn dies mit dem am 25. April veröffentlichten Titellogo geschehe. Die Axel Springer-Zeitschrift 'Frau von heute' war heute erstmals bundesweit an den Kiosken erschienen und deutlich als "Offensive zur Verteidigung der Marktführerschaft des wöchentlichen Frauentitels 'Bild der Frau'" gegen die bisher als Markttest erschienene wöchentliche Burda-Frauenzeitschrift 'Frau im Trend'positioniert worden.

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Redaktion 25.04.2003