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Muss HAM Reglements für private Radio-Sender lockern?

Sollte der Hamburger Senat am morgigen Dienstag einer Änderung des Hamburgischen Mediengesetzes zustimmt, muss die Hamburgische Landesanstalt für Medien (HAM) als Kontrollinstanz des privaten Rundfunks zahlreiche Reglementierungen aufgeben. Dies berichtet 'Die Welt' in ihrer heutigen Ausgabe. Programminhalt und -gestaltung sollen - im Rahmen des Jugendschutzgesetzes - dann allein beim Betreiber privater Radio-Sender liegen. Dazu gehört z.B. der Wegfall der bisher vorgeschriebenen neun Minuten Redebeiträge pro Stunde. HAM-Direktor Lothar Jene befürchtet bei einer entsprechenden Verabschiedung des Gesetzes die "fortschreitende Boulevardisierung" privater Radio-Sender.

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Redaktion 28.04.2003