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Kartellamt mahnt Ullstein-Kauf durch Bertelsmann ab

Übernahme führe zu marktbeherrschender Stellung bei Taschenbüchern, so das Amt Übernahme führe zu marktbeherrschender Stellung bei Taschenbüchern, so das Amt
Das Bundeskartellamt hält die Übernahme des Buchverlags Ullstein Heyne List durch die Bertelsmann-Tochter Random House nach einer vorläufigen Beurteilung für nicht genehmigungsfähig. In der angemeldeten Form führe die Übernahme zu einer marktbeherrschenden Stellung von Bertelsmann auf dem Markt für deutschsprachige Taschenbücher, so die Begründung. Der Gütersloher Konzern würde einen Marktanteil von fast 40 Prozent erlangen - mehr als doppelt so viel wie der nachfolgende Wettbewerber, die Verlagsgruppe Holtzbrinck. Random House kritisiert diese Darstellung: Die statistischen Erhebungen des Kartellamts seien "methodisch höchst fragwürdig". Die Abmahnung sei noch keine endgültige Entscheidung, betonte Kartellamtspräsident Ulf Böge. Die beteiligten Unternehmen könnten bis zum 5. Juni neue Argumente oder Vorschläge vorlegen. Random House hatte Ullstein Heyne List im Februar vom Axel Springer Verlag erworben und muss im Falle eines Verbots der Transaktion durch das Kartellamt einen neuen Käufer suchen.

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Redaktion 22.05.2003