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Werbeverstoß bei BMW-Dauerwerbesendung

LPR Rheinland-Pfalz und mabb gehen rechtsaufsichtlich gegen Sat.1 und ProSieben vor LPR Rheinland-Pfalz und mabb gehen rechtsaufsichtlich gegen Sat.1 und ProSieben vor
Die Sondersendung zur Premiere des neuen BMW im Programm von Sat.1 und ProSieben vom 29. Juni hat gegen die Werberichtlinien der Landesmedienanstalten verstoßen. Dies hat die Gemeinsame Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz in ihrer heutigen Sitzung in Düsseldorf festgestellt.

Bei der redaktionell gestalteten Sendung habe "der Werbecharakter klar im Vordergrund" gestanden. Deshalb hätte die Sendung zu Beginn und im Verlauf als 'Dauerwerbesendung' angekündigt werden müssen, hieß es weiter. Ein solcher Hinweis sei aber nicht erfolgt. Stattdessen sei während des Verlaufs lediglich der Schriftzug 'Infomercial' eingeblendet worden. Diese Kennzeichnung sei jedoch unzulänglich.

Die Landeszentrale für private Rundfunkveranstalter (LPR) Rheinland-Pfalz und die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) gehen nun rechtsaufsichtlich gegen Sat.1 und ProSieben vor.

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Redaktion 29.07.2003