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Zahnärzte dürfen online werben

Zahnärzte dürfen im Internet werben - vorausgesetzt ihre Selbstdarstellung konzentriert sich auf sachliche Informationen. Das hat heute das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Es gab der Beschwerde zweier Zahnärzte aus Baden-Württemberg wegen Verletzung des Grundrechts der Berufsfreiheit statt. Beide waren zuvor von einem Standesgericht zu Geldstrafen verurteilt worden, weil sie im Netz für ihre Gemeinschaftspraxis geworben hatten.

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Redaktion 09.04.2003