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BDZV spricht sich gegen Trennung publizistischer und unternehmerischer Verantwortung aus

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat heute bei der Eröffnung des BDZV-Zeitungskongresses in Berlin vor mehr als 600 Verlegern, Verlagsmanagern sowie Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Kultur die Bereitschaft der Politik begrüßt, das Kartellrecht zu novellieren. Allerdings dürfe eine Lockerung der Pressefusionskontrolle auf keinen Fall mit gesetzlichen Auflagen verknüpft werden, mit denen die privatwirtschaftliche Verfassung der Verlage in Frage gestellt wird, erklärte BDZV-Präsident Helmut Heinen. Regelungen, die auf eine Trennung von unternehmerischer und publizistischer Verantwortung hinausliefen, seien inakzeptabel. An die Adresse von Bundeskanzler Gerhard Schröder, der anschließend zu den Kongressteilnehmern sprach, ging die Botschaft, dass die Verlage auch in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten keine staatlichen Subventionen benötigten. Umso wichtiger seien faire Rahmen- und Wettbewerbsbedingungen. Heinen kritisisierte ferner die Pläne der Bundesanstalt für Arbeit, eine nationale Online-Jobbörse aufzubauen. Dies könne dazu führen, dass funktionierende Marktmechanismen und damit verbundene privatwirtschaftliche Unternehmensleistungen zerstört würden. Auch das Thema 'Einkauf aktuell' griff Heinen erneut auf. Die Deutsche Post AG verstoße gegen geltendes Kartellrecht, wenn die Post Beilagenbeförderung zu nicht kostendeckenden Preisen anbiete. "Wir haben es hier mit einer unzulässigen Quersubventionierung zu tun, die das Beilagengeschäft der Zeitungen und auch der Anzeigenblätter gefährdet", sagte Heinen.

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Redaktion 29.09.2003