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Gericht stoppt Online-Roulette

Rien ne va plus heißt es jetzt für das Online-Roulette der Spielbank Hamburg Rien ne va plus heißt es jetzt für das Online-Roulette der Spielbank Hamburg
Das Hamburger Verfassungsgericht hat entschieden: Deutschlands erstes staatlich konzessioniertes Online-Roulette der Hamburger Spielbank ist rechtswidrig. Gegen das Glücksspiel per Internet hatten Bürgerschaftsabgeordnete von SPD und GAL geklagt. Das Online-Roulette der Hamburger Spielbank wurde am 28. Oktober 2002 gelauncht. Seitdem konnten Internet-User auch von zu Hause aus beim Roulette mitsetzen. Eine Webcam übertrug das Spiel live ins Internet. Nach Ansicht des Gerichts verlangt das Spielbankengesetz ausdrücklich, dass das Spiel direkt im Casino stattfinden muss und somit auch die Spieler persönlich anwesend sein müssen.

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Redaktion 21.10.2003