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Spiegel-TV-Reportage: Verstoß gegen Programmgrundsätze

Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten DLM hat einen Spiegel-TV-Beitrag kritisch unter die Lupe genommen. In der Sendung "Wenn der Prüfdienst klingelt. Sozialhilfekontrolleure in Berlin" (im Programm der dctp bei SAT.1; Spiegel-TV-Reportage) kam es nach Auffassung der Gemeinsamen Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz (GSPWM) der DLM zu einen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes. In der Sendung ging es um Missbrauch von Sozialhilfe. In einer Sequenz der Reportage wurden der Name eines Betroffenen und sein Bild gezeigt ñ ohne dessen Einverständnis. Damit liege eine Verletzung der allgemeinen Persönlichkeitsrechte vor, so die GSPWM. Auch die im Pressekodex niedergelegten Grundsätze seien verletzt worden. Die Gemeinsame Stelle empfiehlt deshalb der Landeszentrale für private Rundfunkveranstalter Rheinland-Pfalz (LPR), rechtsaufsichtlich tätig zu werden.

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Redaktion 11.12.2003