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BDZV beschließt Empfehlungen neue Pressefusionskontrolle

Das Erweiterte Präsidium des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat am Mittwochabend einstimmig (bei drei Enthaltungen) eine Empfehlung zur Lockerung der Pressefusionskontrolle verabschiedet und an Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement übermittelt. Der BDZV begrüßt darin die Bereitschaft der Bundesregierung, die aus den 70er Jahren stammenden Bestimmungen der Pressefusionskontrolle zu überprüfen. Eine Anpassung eröffne den Zeitungen die Chance, sich im stark veränderten deutschen Medienmarkt erfolgreich zu behaupten, heißt es in dem Schreiben. Allerdings dürfe eine Veränderung der Pressefusionskontrolle unter keinen Umständen mit gesetzlichen Auflagen verknüpft werden, die auf eine Trennung von verlegerischer und publizistischer Verantwortung ziele oder auf eine Mitwirkung externer Kräfte hinausliefen. Konkret plädiert der BDZV für eine Anpassung insbesondere von zwei Bestimmungen der Pressefusionskontrolle: 1: Der Faktor für die Ermittlung der fusionsrechtlich relevanten Umsatzschwellen soll von 20 auf fünf abgesenkt werden. In der Folge würde die Pressefusionskontrolle erst bei einem Umsatz von 100 Millionen Euro (bisher 25 Millionen Euro) der am Zusammenschluss beteiligten Verlage eingreifen. Und 2: Die im Kartellgesetz verankerte so genannte Bagatellklausel soll in voller Höhe auch für Verlage gelten. Danach fände keine Fusionskontrolle statt, wenn eines der an dem Zusammenschluss beteiligten Unternehmen Umsatzerlöse von weniger als zehn Millionen Euro erzielt.

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Redaktion 20.11.2003