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Kartellamt bestätigt Heyne-Kauf

Random House darf den Buchverlag nun offiziell übernehmen Random House darf den Buchverlag nun offiziell übernehmen
Das Bundeskartellamtes hat heute endgültig die Zulässigkeit des Übergangs des Heyne Verlags an Random House bestätigt. Der Erwerb des Heyne Verlags geht auf die Entscheidung der Axel Springer AG zurück, sich Anfang 2003 von ihrem Buchgeschäft zu trennen und im Zuge dessen die Verlagsgruppe Ullstein Heyne List (UHL) an die Verlagsgruppe Random House (Bertelsmann AG) zu verkaufen. Dieser Zusammenschluss stieß zunächst auf Vorbehalte des Bundeskartellamtes, so dass UHL im Oktober 2003 aufgeteilt wurde: Die Verlagsgruppe Econ Ullstein List (EUL) ging an den schwedischen Medienkonzern Bonnier, der Heyne Verlag sowie die Ratgeber- und Hörbuch-Verlage von UHL werden Random House weitergeführt.

In einer ersten Stellungnahme sagte Dr. Joerg Pfuhl, Geschäftsführer der Verlagsgruppe Random House: "Der Heyne Verlag ist ein Haus mit einem großen Namen und einem starken Programm. Er passt gut zu unserer Verlagsgruppe, in der Vielfalt und Innovation ganz groß geschrieben werden. Innerhalb der Verlagsgruppe werden wir die Eigenständigkeit des Heyne Verlags erhalten. Auch die neuen Ratgeber- und Hörbuchverlage stärken unsere Verlagsgruppe."

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Redaktion 25.11.2003