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'Ostthüringer Zeitung': WAZ muss 40 Prozent verkaufen

Anordnung des Bundeskartellamts Anordnung des Bundeskartellamts
Die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) muss 40 Prozent ihrer Anteile am Ostthüringer Zeitung Verlag (OTZ) verkaufen. Das hat das Bundeskartellamt am Montag angeordnet. Die WAZ müsse die Anteile an einen unabhängigen Dritten veräußern. Falls sie der Anordnung nicht folge, werde das Kartellamt einen Treuhänder bestellen, der den Verkauf für Rechnung der WAZ vornehme. Für den Verkauf hat das Kartellamt der WAZ eine nicht näher genannte Frist gesetzt. Die WAZ hatte Ende 1995 von der Verlagsgruppe Rhein-Main deren 40-Prozent-Anteil an der OTZ erworben und damit 100 Prozent erhalten. Der Erwerb war damals nicht beim Kartellamt angemeldet worden. Nach Bekanntwerden des Vorgangs untersagte das Amt im Januar 2000 der WAZ, diese 40 Prozent zu übernehmen, wegen "Verstärkung marktbeherrschender Stellungen". Die WAZ war deshalb vor Gericht gegangen und hatte zuletzt im Dezember 2001 beim Bundesgerichtshof keinen Erfolg gehabt. Laut Kartellamt habe die WAZ daraufhin zugesagt, die erforderlichen Schritte zur Entflechtung selbst einzuleiten. Bis zum heutigen Tag habe die WAZ jedoch "keine geeigneten Schritte ergriffen". (vs)

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Redaktion 12.01.2003