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ProSiebenSat.1 erwirkt EV gegen 'Art on CD'

TV-Konzern wehrt sich gegen automatisierte Ausblendung und Neubelegung von Werbeslots TV-Konzern wehrt sich gegen automatisierte Ausblendung und Neubelegung von Werbeslots
Die ProSiebenSat.1 Media AG, München, hat beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen die Firma Art on CD GmbH erwirkt, deren TV-Switch-System eine Ausblendung und inhaltliche Neubelegung von Werbeslots ermöglichen würde. Das Gericht gab ProSiebenSat.1 Recht, die einen rechtswidrigen Eingriff in ihr Senderecht und die Ausbeutung ihrer Programme geltend gemacht hatten. Art on CD ist es untersagt, TV-Switch zu vertreiben, soweit über dieses System Fernsehwerbung durch z.B. Hotelinformationen oder Drittwerbung ersetzt wird.

Bereits im Oktober 2002 war ein Urteil gegen den Kabelnetzbetreiber PrimaCom ausgesprochen worden. In einem Musterprozess hatte das OLG Dresden festgestellt, dass eine digitale und paketierte Weitersendung der Programme in den Kabelnetzen der PrimaCom nur mit Zustimmung der Sendeunternehmen möglich ist. "An jeglicher Art der Kooperation auch im Hinblick auf unsere Programme sind wir interessiert. Allerdings setzt eine Kooperation immer die Zustimmung beider Kooperationspartner voraus", so Jürgen Doetz, Vorstand Medienpolitik und Regulierung der ProSiebenSat.1 Media AG.

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Redaktion 15.01.2004