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Holtzbrinck: Kartellamt untersagt Übernahme des Berliner Verlags

Konzern will Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen Konzern will Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme des Berliner Verlages ('Berliner Zeitung') durch die Verlagsgruppe Holtzbrinck nun endgültig untersagt. Der Zusammenschluss hätte zu einer marktbeherrschenden Stellung von Holtzbrinck bei Abonnement-Tageszeitungen in Berlin geführt, teilte die Behörde am Mittwoch mit. Die beiden Unternehmen hätten die Bedenken des Bundeskartellamtes seit der Abmahnung vom Dezember des vergangenen Jahres nicht ausräumen können. Das Kartellamt hat sich damit auch gegen den Plan von Holtzbrinck gestellt, seine Anteile am 'Tagesspiegel' an den früheren Holtzbrinck-Manager Pierre Gerckens zu verkaufen. Kartellamtschef Ulf Böge sagte dazu: "Nach Auffassung des Amtes sind die Anteile am Tagesspiegel, die von Holtzbrinck an Dr. Gerckens veräußert werden sollen, Holtzbrinck zuzurechnen." Der Konzern will gegen die Untersagungsverfügung Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen. Holtzbrinck hofft aber auch auf eine baldige Änderung des Pressekartellrechts, um beim Berliner Verlag doch noch zum Zuge zu kommen.

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Redaktion 02.04.2004