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US-Gericht weist Borer-Fielding Klage gegen 'Bunte' zurück

Der United States District Court For The Northern District of Texas, Dallas Division, hat die Klage von Thomas Borer und seiner Ehefrau Shawne Fielding gegen das deutschr People-Magazine 'Bunte' mit Entscheidung vom 11. Februar abgewiesen. Das Gericht entsprach damit Anträgen von Hubert Burda Media, vertreten durch die Kanzlei Prof. Schweizer und vor Ort durch die Rechtsanwälte Vinson & Elkins, sowie den weiteren Beklagten Bertelsmann und Gruner + Jahr.

Der US-Court begründete seine Entscheidung mit mangelnder Zuständigkeit. Da 'Bunte' und die anderen betroffenen Publikationen in Deutschland erscheinen und in Texas keine weitere Relevanz haben, sei der angebliche Schaden der Kläger schwerpunktmäßig in Europa eingetreten. Das Gericht stellte daher fest, dass seitens der Beklagten keine 'minimum contacts' zum US-Staat Texas bestehen, die einen Prozess rechtfertigten. Der ehemalige Schweizer Botschafter Thomas Borer und seine texanische Ehefrau Shawne Fielding hatten im März 2003 als Folge der Berichterstattung in 'Bunte' und anderen bundesdeutschen Medien über eine (vermutete) Affäre des Thomas Borer mit der Verkäuferin Djamile Rowe Klagen in Dallas eingereicht.

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Redaktion 16.02.2004