Kartellamt hat Holtzbrinck auf dem Kieker
Zeitungstochter 'Lausitzer Rundschau' muss ihren Anteil am Brandenburger 'Wochenkurier' wieder abgeben Zeitungstochter 'Lausitzer Rundschau' muss ihren Anteil am Brandenburger 'Wochenkurier' wieder abgeben
Die Holtzbrinck-Tochter 'Lausitzer Rundschau' (Lausitzer Rundschau Medienverlag GmbH) muss ihre seit 1996 bestehende Beteiligung an der KG Wochenkurier Verlagsgesellschaft mbH & Co wieder abgegeben. Wie das Bundeskartellamt mitteilte, sei die 24,9%ige Beteiligung an dem brandenburgischen Anzeigenblatt-Verlag damals nicht angezeigt worden, obwohl der Vorgang unter die allgemeine Fusionskontrolle gefallen wäre. Holtzbrinck steht es offen, gegen den Beschluss Beschwerde einzulegen. Das Bundeskartellamt hatte dem Holtzbrinck-Konzern bereits im Februar die Übernahme des Berliner Verlags wegen drohender marktbeherrschender Stellung im Berliner Zeitungsmarkt untersagt.
Die Holtzbrinck-Tochter 'Lausitzer Rundschau' (Lausitzer Rundschau Medienverlag GmbH) muss ihre seit 1996 bestehende Beteiligung an der KG Wochenkurier Verlagsgesellschaft mbH & Co wieder abgegeben. Wie das Bundeskartellamt mitteilte, sei die 24,9%ige Beteiligung an dem brandenburgischen Anzeigenblatt-Verlag damals nicht angezeigt worden, obwohl der Vorgang unter die allgemeine Fusionskontrolle gefallen wäre. Holtzbrinck steht es offen, gegen den Beschluss Beschwerde einzulegen. Das Bundeskartellamt hatte dem Holtzbrinck-Konzern bereits im Februar die Übernahme des Berliner Verlags wegen drohender marktbeherrschender Stellung im Berliner Zeitungsmarkt untersagt.