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Bauer erwirkt zweite EV gegen Burdas 'Freizeitspass'

Die Freizeitwoche Verlag GmbH & Co.KG (Pabel Moewig Verlag KG/Klambt) hat am 30. April beim Landgericht München I eine einstweilige Verfügung gegen die Logogestaltung des Titels 'Freizeitspass' der Burda Senator Verlag GmbH erwirkt. Die EV untersagt Burda, eine Zeitschrift mit dem Titel 'Freizeitspass' herauszugeben oder zu bewerben, die aufgrund der nahezu identischen Gestaltung des Titellogos dem Pabel Moewig-Titel 'Freizeitwoche' gleicht. Die erste EV war erwirkt worden, weil der Pabel Moewig Verlag bereits im November 2003 Titelschutz für 'Freizeit Spass' angemeldet hatte.

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Redaktion 30.04.2004