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LG Hamburg hebt EV gegen Burda's 'Freizeit Spass' auf

Das Landgericht Hamburg hat am 7. Mai die Einstweilige Verfügung der Bauer Verlagsgruppe vom 22. April gegen die Burda-Zeitschrift 'Freizeit Spass' aufgehoben. Das Gericht habe anerkannt, dass Burda die "prioritätsbesseren" Titelrechte an der Bezeichnung 'Freizeit Spass' besitzt, heißt es in einer Mitteilung Hubert Burda Medias. Die Titelschutzanzeige, auf die Bauer sich berufen hatte, sei verfallen. Damit sei auch der von Bauer herausgegebenen Rätsel-Zeitschrift 'Freizeit Spass' die Grundlage entzogen. Über einen entsprechenden Verfügungsantrag seitens Burda werde das LG München am 12. Mai entscheiden.

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Redaktion 05.10.2004