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'Einkauf aktuell' vom Kartellamt abgesegnet

Beschwerden von Verlegern gegen Post-Aktivitäten wurden zurückgewiesen Beschwerden von Verlegern gegen Post-Aktivitäten wurden zurückgewiesen
Das Bundeskartellamt sieht in der Verteilung von Haushaltswerbung in Verbindung mit einem TV-Programm durch die Deutsche Post keinen Wettbewerbsverstoß zu Lasten von Zeitungen und Anzeigenblättern. Daher gebe es auch keinen Anlass zur Eröffnung eines formellen Prüfverfahrens, erklärte das Amt am Mittwoch. Es gebe "keine Anhaltspunkte für eine unbillige Behinderung oder unzulässige Verdrängungsstrategie". Mit der Zustellung von Werbeprospekten und einem kostenlosen TV-Programm unter dem Titel 'Einkauf aktuell' will die Deutsche Post im Geschäft von Zeitungen und Zeitschriften mitmischen. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter (BVDA) hatten argumentiert, die Post biete die Zustellung zu Preisen an, die bei weitem nicht Kosten deckend seien. Durch die Subventionierung werde das Beilagengeschäft der Verlage gefährdet. Die Post verteilt 'Einkauf aktuell' derzeit in Hamburg, Hannover, Berlin und der Rhein-Main-Region. (vs)

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Redaktion 06.09.2004